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Ihr Rechtsanwalt für Baurecht in Brühl
Wir unterstützen private und gewerbliche Mandanten bei rechtlichen Fragen und Konflikten rund um ihr Bauvorhaben
- Bauverträge und Leistungsumfang
- Baumängel und Mängelansprüche
- Vergütung und Nachtragsforderungen
- Minderung und Rücktritt
- Selbstvornahme und Schadensersatz
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Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag
08:00 – 17:00 Uhr
Telefonzeiten
- Montag bis Donnerstag
08:00 – 14:00 Uhr
- Freitag
08:00 – 13:00 Uhr
Aktuelles
Keine Baugenehmigung: Eilantrag gegen Nutzungsverbot von Wohn- und Zirkuswagen erfolglos
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die...
Bauordnungsrecht: Luftwärmepumpe muss Abstandsfläche von drei Metern einhalten
Ein Nachbar muss eine Luftwärmepumpe entfernen, die...
Typischer Handlungsbedarf
Wann rechtliche Unterstützung sinnvoll ist
Baumängel und fehlerhafte Bauleistungen
Undichte Dächer, Risse, Feuchtigkeit oder andere Ausführungsmängel können hohe Folgekosten verursachen. Entscheidend ist, die Mängel frühzeitig zu dokumentieren und rechtlich auf die richtige Weise geltend zu machen.
Streit über Bauverträge und Leistungsumfang
Unklare Vereinbarungen führen häufig zu Auseinandersetzungen darüber, welche Leistungen geschuldet sind und welche Arbeiten zusätzlich vergütet werden müssen. Eine sorgfältige Vertragsprüfung schafft Klarheit.
Abnahme des Bauwerks
Die Abnahme ist ein wichtiger rechtlicher Schritt. Vor der Abnahme sollte geprüft werden, ob die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden und wie mit festgestellten Mängeln umzugehen ist.
Bauverzögerungen und Terminüberschreitungen
Verzögert sich ein Bauvorhaben, können zusätzliche Kosten und erhebliche organisatorische Belastungen entstehen. Wir prüfen, welche vertraglichen Fristen gelten und ob Ansprüche durchgesetzt werden können.
Streit über Vergütung und Nachträge
Zusätzliche Forderungen von Bauunternehmen oder Handwerksbetrieben müssen nicht in jedem Fall berechtigt sein. Wir prüfen den Vertrag, den vereinbarten Leistungsumfang und die Grundlage der verlangten Mehrkosten.
Baurechtliche Konflikte sind häufig technisch, wirtschaftlich und rechtlich komplex. Eine frühzeitige Beratung hilft dabei, Fehler bei der Mängelanzeige zu vermeiden, Fristen zu beachten und die eigenen Ansprüche auf einer verlässlichen Grundlage durchzusetzen.
Unsere Leistungen
Beratung und Vertretung im Baurecht für private und gewerbliche Mandanten

Prüfung und Gestaltung von Bauverträgen
Wir prüfen vertragliche Regelungen, bevor verbindliche Verpflichtungen eingegangen oder weitere Entscheidungen getroffen werden.
- Prüfung des vereinbarten Leistungsumfangs
- Kontrolle von Vergütungsregelungen
- Prüfung von Zahlungsplänen
- Beratung zu Ausführungsfristen
- Prüfung von Haftungsregelungen
- Gestaltung klarer Vertragsbedingungen

Baumängel und Gewährleistungsansprüche
Wir unterstützen Sie dabei, mangelhafte Bauleistungen rechtlich einzuordnen und geeignete Ansprüche geltend zu machen.
- Prüfung der vertraglich geschuldeten Leistung
- Rechtliche Bewertung festgestellter Mängel
- Unterstützung bei der Mängelanzeige
- Aufforderung zur Mängelbeseitigung
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
- Begleitung bei der Beweissicherung

Abnahme und Abnahmeprotokoll
Wir beraten Sie vor und nach der Abnahme und prüfen, welche rechtlichen Folgen mit festgestellten oder vorbehaltenen Mängeln verbunden sind.
- Vorbereitung der Abnahme
- Prüfung des Abnahmeprotokolls
- Dokumentation vorhandener Mängel
- Beratung zu Mängelvorbehalten
- Prüfung einer Abnahmeverweigerung
- Einordnung der rechtlichen Folgen

Vergütung und Nachtragsforderungen
Wir prüfen offene Werklohnforderungen und zusätzliche Vergütungsansprüche mit Blick auf den Vertrag und die tatsächlich ausgeführten Leistungen.
- Prüfung von Rechnungen und Abschlagszahlungen
- Bewertung von Nachtragsforderungen
- Prüfung zusätzlicher Leistungen
- Abwehr unberechtigter Zahlungsansprüche
- Durchsetzung offener Vergütungsforderungen
- Vertretung bei Streit über die Schlussrechnung

Minderung, Rücktritt und Selbstvornahme
Wenn eine ordnungsgemäße Mängelbeseitigung nicht erfolgt, prüfen wir, welche weiteren rechtlichen Schritte möglich und sinnvoll sind.
- Prüfung der Voraussetzungen für eine Minderung
- Beratung zum Rücktritt vom Vertrag
- Vorbereitung einer rechtssicheren Fristsetzung
- Prüfung einer möglichen Selbstvornahme
- Geltendmachung erforderlicher Aufwendungen
- Bewertung der wirtschaftlichen Folgen

Schadensersatz bei Baukonflikten
Baumängel und Verzögerungen können zusätzliche Kosten verursachen. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Schadensersatzansprüche bestehen.
- Ermittlung möglicher Schadenspositionen
- Prüfung von Folgeschäden
- Geltendmachung zusätzlicher Baukosten
- Prüfung von Nutzungsausfällen
- Durchsetzung berechtigter Ansprüche
- Abwehr unberechtigter Forderungen

Architektenrecht
Wir beraten bei Konflikten rund um Planung, Überwachung, Vergütung und mögliche Pflichtverletzungen von Architekten und Planern.
- Prüfung von Architektenverträgen
- Beratung bei Planungsfehlern
- Prüfung von Überwachungsfehlern
- Klärung von Haftungsfragen
- Prüfung von Honoraransprüchen
- Vertretung bei Auseinandersetzungen
Sie benötigen eine klare rechtliche Einschätzung Ihres Bauvorhabens oder Baukonflikts?
In einem persönlichen Gespräch prüfen wir Ihre rechtliche Situation und zeigen Ihnen, welche Schritte zur Sicherung Ihrer Ansprüche sinnvoll sind.


Sie benötigen eine klare rechtliche Einschätzung Ihres Bauvorhabens oder Baukonflikts?
In einem persönlichen Gespräch prüfen wir Ihre rechtliche Situation und zeigen Ihnen, welche Schritte zur Sicherung Ihrer Ansprüche sinnvoll sind.
Ihre Vorteile
Wir sind an Ihrer Seite: erfahren, persönlich, verständlich.

Mehr als 20 Jahre Erfahrung
Sie profitieren von langjähriger anwaltlicher Erfahrung und einer fundierten Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation.
Persönliche Betreuung
Sie werden während des gesamten Mandats persönlich begleitet und haben einen festen Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
Verständliche Beratung
Sie bekommen verständliche Erklärungen, damit Sie Ihre Handlungsoptionen und die möglichen Folgen sicher einschätzen können.
Individuelle Vorgehensweise
Sie erhalten eine Lösung, die auf Ihre rechtliche, persönliche und wirtschaftliche Situation abgestimmt ist.
Kurzfristige Termine
Sie können bei dringenden oder fristgebundenen Anliegen nach Verfügbarkeit auch kurzfristig einen Termin ausmachen.
Klare Handlungsempfehlungen
Sie erfahren, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und wie Ihre Interessen wirksam verfolgt werden können.
Für wen die Leistung geeignet ist
Wir beraten Beteiligte bei privaten und gewerblichen Bauvorhaben

Private Bauherren
Wenn beim Bau oder bei der Sanierung einer Immobilie Mängel, Verzögerungen oder zusätzliche Kosten auftreten.

Eigentümer und Immobilienkäufer
Wenn nach der Fertigstellung oder Übergabe Baumängel festgestellt werden und Ansprüche geprüft werden sollen.

Bauunternehmen und Handwerksbetriebe
Wenn Streit über Vergütung, Nachträge, Abnahme oder die ordnungsgemäße Ausführung von Leistungen besteht.

Architekten und Planer
Wenn Fragen zur vertraglichen Leistung, Vergütung oder Haftung rechtlich geklärt werden müssen.

Gewerbliche Auftraggeber
Wenn Bauverträge geprüft, Projekte rechtlich begleitet oder Konflikte mit ausführenden Unternehmen gelöst werden sollen.
Ablauf Ihrer Beratung und Vertretung
Klar strukturiert und auf Ihren baurechtlichen Sachverhalt abgestimmt
Schritt 1:
Anliegen schildern
Sie erläutern uns das Bauvorhaben, den bestehenden Konflikt und die bisherige Entwicklung. Dabei klären wir auch, ob Termine oder Fristen beachtet werden müssen.
Schritt 2:
Unterlagen prüfen
Wir prüfen Bauverträge, Leistungsbeschreibungen, Pläne, Rechnungen, Abnahmeprotokolle, Fotos und den bisherigen Schriftverkehr.
Schritt 3:
Rechtliche Lage einordnen
Sie erhalten eine verständliche Einschätzung Ihrer Ansprüche, rechtlichen Risiken, Erfolgsaussichten und der möglichen nächsten Schritte in Ihrem Fall.
Schritt 4:
Vorgehen abstimmen
Gemeinsam bestimmen wir das gewünschte Ziel und entwickeln eine Vorgehensweise, die zu Ihrem Bauvorhaben und Ihrer wirtschaftlichen Situation passt.
Schritt 5:
Ansprüche durchsetzen
Wir übernehmen die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung und informieren Sie regelmäßig über den aktuellen Stand sowie notwendige Entscheidungen.
Über uns
Persönliche Rechtsberatung mit langjähriger Erfahrung
Die Kanzlei Ralf Herren berät und vertritt Mandanten seit mehr als 20 Jahren in unterschiedlichen rechtlichen Situationen. Unsere Schwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Erbrecht, Verkehrsrecht sowie im Vertragsrecht.
Wir legen Wert auf eine persönliche Betreuung, verständliche Erklärungen und eine klare Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten. Gemeinsam mit unserem Kanzleiteam begleiten wir Sie zuverlässig von der ersten Anfrage bis zum Abschluss Ihres Mandats.
Seit mehr als 20 Jahren beraten und vertreten wir Mandanten in unterschiedlichen rechtlichen Situationen

Mitgliedschaften
Fachlicher Austausch und berufsrechtliche Vernetzung
Team
Kompetente Unterstützung im Kanzleialltag

Ralf Herren
Rechtsanwalt

Sarah Kröhl
Rechtsanwaltsfachangestellte und Büroleiterin

Christina Siegel
Office Managerin

Mo
CEO Stressabbau
Was unsere Mandanten sagen
Erfahrungen mit unserer persönlichen und verständlichen Rechtsberatung
10+ Rezensionen
Martin Petrovski
Michel Welon
Gini N-L
Michel Welon
Sie benötigen eine klare rechtliche Einschätzung Ihres Bauvorhabens oder Baukonflikts?
In einem persönlichen Gespräch prüfen wir Ihre Ausgangslage und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Häufige Fragen zum Baurecht
Welche Rechte bestehen bei Baumängeln?
Bei einem mangelhaften Werk kommen abhängig vom Einzelfall unter anderem Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz in Betracht. Welche Möglichkeit sinnvoll ist, hängt vom Vertrag, dem Mangel und dem bisherigen Verlauf ab.
Was sollte ich tun, wenn ich einen Baumangel feststelle?
Der Mangel sollte möglichst genau dokumentiert und dem verantwortlichen Unternehmen nachweisbar mitgeteilt werden. Bevor weitere Unternehmen mit der Beseitigung beauftragt werden, sollte man prüfen, ob zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden muss.
Darf ich einen Baumangel selbst beseitigen lassen?
Eine Selbstvornahme kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Im ersten Schritt muss man aber in der Regel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, kann man den Mangel selbst beseitigen lassen und vom Verursacher den Ersatz der eigenen Aufwendungen verlangen.
Kann ich die vereinbarte Vergütung wegen eines Mangels reduzieren?
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann die Vergütung gemindert werden. Ob eine Minderung möglich und in welcher Höhe sie angemessen ist, muss anhand des konkreten Mangels und des Vertrags geprüft werden.
Welche Bedeutung hat die Abnahme?
Mit der Abnahme sind wichtige rechtliche Folgen verbunden. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme grundsätzlich nicht verweigert werden. Vor der Abnahme sollten vorhandene Mängel daher sorgfältig dokumentiert und in das Protokoll aufgenommen werden.
Wie lange können Mängelansprüche geltend gemacht werden?
Bei einem Bauwerk beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für bestimmte Mängelansprüche fünf Jahre. Der Beginn und die konkrete Dauer können jedoch von der Vertragsgestaltung, der Abnahme und weiteren Umständen abhängen.
Muss ich eine Nachtragsforderung bezahlen?
Ob eine zusätzliche Vergütung verlangt werden kann, hängt unter anderem vom vereinbarten Leistungsumfang, dem Bauvertrag, der Beauftragung und den tatsächlich ausgeführten Arbeiten ab. Die Forderung sollte daher vor einer Zahlung sorgfältig geprüft werden.
Welche Unterlagen werden für die Erstberatung benötigt?
Hilfreich sind der Bauvertrag, die Leistungsbeschreibung, Pläne, Angebote, Rechnungen, Abnahmeprotokolle, Fotos, Gutachten und der bisherige Schriftverkehr. Bei der Terminvereinbarung sprechen wir ab, welche Unterlagen für Ihren Fall besonders wichtig sind.
Kontaktinformationen
Unser Kanzleiteam unterstützt Sie gerne bei Fragen, der Terminvereinbarung und allen weiteren Anliegen rund um Ihr Mandat.
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