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Ihr Rechtsanwalt für Wohnung­seigentumsrecht und Mietrecht in Brühl

Wir beraten Mieter, Vermieter, Eigentümer und Gemeinschaften bei der Klärung und Durchsetzung ihrer Rechte.

  • Kündigung und Räumungsklage
  • Mietmängel und Mietminderung
  • Mieterhöhung und Nebenkosten
  • Eigentümerbeschlüsse und Verwaltung
  • Teilungserklärung und Kostenverteilung
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Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag

    08:00 – 17:00 Uhr

Telefonzeiten

  • Montag bis Donnerstag

    08:00 – 14:00 Uhr

  • Freitag

    08:00 – 13:00 Uhr

Typischer Handlungsbedarf

Wann rechtliche Unterstützung sinnvoll ist

Kündigung und Beendigung des Mietverhältnisses

Für Mieter und Vermieter können sich daraus weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Folgen ergeben. Wir prüfen die Voraussetzungen und zeigen auf, welche Schritte sinnvoll sind.

Mietmängel und Mietminderung

Feuchtigkeit, Schimmel, Heizungsausfälle oder andere Beeinträchtigungen können die Wohnnutzung erheblich einschränken. Wir klären, wie der Mangel angezeigt und welche Ansprüche geltend gemacht werden können.

Räumungsklage und Herausgabe der Wohnung

Nach dem Ende eines Mietverhältnisses kann die Rückgabe der Wohnung streitig sein. Wir beraten beide Seiten zu ihren rechtlichen Möglichkeiten und den Risiken eines gerichtlichen Verfahrens.

Mieterhöhung und Nebenkosten

Forderungen zur Miethöhe oder aus Betriebskostenabrechnungen sind nicht immer nachvollziehbar oder zulässig. Wir prüfen die Berechnung und die rechtlichen Voraussetzungen.

Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft

Finanzielle Verpflichtungen, bauliche Veränderungen und Nutzungsfragen werden häufig durch gemeinschaftliche Entscheidungen geregelt. Wir prüfen deren Wirksamkeit und berücksichtigen mögliche Klagefristen.

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Mietrechtliche und wohnungseigentumsrechtliche Konflikte entwickeln sich häufig über einen längeren Zeitraum. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft dabei, die eigene Position realistisch einzuschätzen, Fehler zu vermeiden und geeignete Maßnahmen anzustoßen.

Unsere Leistungen

Beratung und Vertretung im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht für Mieter, Vermieter und Eigentümer.

Services 32

Kündigung von Mietverhältnissen

Wir prüfen Kündigungen und beraten Sie zu den rechtlichen Voraussetzungen sowie den möglichen nächsten Schritten.

  • Prüfung ordentlicher Kündigungen
  • Beratung bei fristlosen Kündigungen
  • Prüfung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs
  • Vorbereitung und Ausspruch einer Kündigung
  • Abwehr unwirksamer Kündigungen
  • Vertretung in Kündigungsstreitigkeiten
Services 33

Räumungsklage

Wir unterstützen Sie, wenn die Herausgabe einer Wohnung gerichtlich verlangt wird oder ein Räumungsanspruch durchgesetzt werden soll.

  • Prüfung des Räumungsanspruchs
  • Abwehr einer Räumungsklage
  • Vorbereitung einer Räumungsklage
  • Prüfung möglicher Einwendungen
  • Beratung zu bestehenden Fristen
  • Vertretung im gerichtlichen Verfahren
Services 34

Mietmängel und Mietminderung

Wir prüfen, welche Rechte bei einer beeinträchtigten Nutzung der Mieträume bestehen und wie diese geltend gemacht werden können.

  • Rechtliche Bewertung von Mietmängeln
  • Unterstützung bei der Mängelanzeige
  • Prüfung einer möglichen Mietminderung
  • Durchsetzung der Mängelbeseitigung
  • Prüfung von Schadensersatzansprüchen
  • Abwehr unberechtigter Minderungen
Services 35

Mieterhöhungen

Wir prüfen, ob eine verlangte Mieterhöhung rechtlich zulässig und nachvollziehbar begründet ist.

  • Prüfung von Mieterhöhungen
  • Einordnung der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Prüfung vertraglicher Vereinbarungen
  • Beratung zu Modernisierungsmieterhöhungen
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Vorbereitung rechtssicherer Mieterhöhungen
Services 36

Betriebs- und Nebenkosten

Wir prüfen Abrechnungen und klären, welche Kosten wirksam auf den Mieter umgelegt werden können.

  • Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
  • Kontrolle der Abrechnungszeiträume
  • Prüfung des Verteilerschlüssels
  • Einordnung einzelner Kostenpositionen
  • Durchsetzung von Nachforderungen
  • Geltendmachung von Erstattungsansprüchen
Services 37

Mietvertrag und Mietkaution

Wir prüfen und gestalten Mietverträge, damit Rechte und Pflichten möglichst eindeutig geregelt sind.

  • Prüfung bestehender Mietverträge
  • Gestaltung neuer Mietverträge
  • Beratung vor Vertragsabschluss
  • Prüfung einzelner Vertragsklauseln
  • Klärung von Kautionsansprüchen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen nach dem Auszug
Services 38

Gewerberaummietrecht

Bei gewerblichen Mietverhältnissen bestehen besondere wirtschaftliche und vertragliche Anforderungen. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Prüfung langfristiger Vereinbarungen.

  • Prüfung von Gewerberaummietverträgen
  • Gestaltung vertraglicher Regelungen
  • Beratung zu Laufzeit und Kündigung
  • Prüfung von Betriebspflichten
  • Klärung von Nebenkosten und Anpassungsklauseln
  • Vertretung bei gewerblichen Mietkonflikten
Services 39

Beschlussanfechtung und Beschlussersetzung

Wir prüfen Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft und beraten Sie zu den Möglichkeiten einer gerichtlichen Klärung.

  • Prüfung gefasster Beschlüsse
  • Einschätzung möglicher Rechtsverstöße
  • Erhebung einer Anfechtungsklage
  • Prüfung der Nichtigkeit eines Beschlusses
  • Vorbereitung einer Beschlussersetzungsklage
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren
Services 40

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung

Wir unterstützen Sie bei der Auslegung der Regelungen, die für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander gelten.

  • Prüfung der Teilungserklärung
  • Auslegung der Gemeinschaftsordnung
  • Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • Prüfung von Sondernutzungsrechten
  • Beratung zur Nutzung einzelner Flächen
  • Klärung von Kostenverteilungen
Services 41

Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft

Wir beraten bei Konflikten mit der Verwaltung und bei Fragen zur ordnungsgemäßen Organisation der Gemeinschaft.

  • Prüfung von Verwalterverträgen
  • Beratung zum Verwalterwechsel
  • Prüfung der Rechte und Pflichten des Verwalters
  • Unterstützung bei der Abberufung des Verwalters
  • Beratung zur Einsicht in Verwaltungsunterlagen
  • Vertretung bei Konflikten mit der Verwaltung
Services 42

Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

Wir prüfen finanzielle Beschlüsse und Abrechnungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft.

  • Prüfung des Wirtschaftsplans
  • Kontrolle der Jahresabrechnung
  • Einordnung von Nachschüssen
  • Prüfung beschlossener Vorschüsse
  • Klärung der Kostenverteilung
  • Rechtliche Bewertung fehlerhafter Abrechnungen
Services 43

Eigentumsentziehung

Bei besonders schweren Pflichtverletzungen ist die Entziehung des Wohnungseigentums möglich. Wir beraten und vertreten Sie bei der damit verbundenen rechtlichen Auseinandersetzung.

  • Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen
  • Einordnung bestehender Pflichtverletzungen
  • Beratung der Eigentümergemeinschaft
  • Abwehr eines Entziehungsverlangens
  • Vorbereitung erforderlicher Beschlüsse
  • Vertretung im gerichtlichen Verfahren

Sie benötigen eine klare rechtliche Einschätzung zu einem Mietverhältnis oder Ihrer Eigentümergemeinschaft?

In einem persönlichen Gespräch prüfen wir Ihre rechtliche Ausgangslage und zeigen Ihnen, welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

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Ihre Vorteile

Wir sind an Ihrer Seite: erfahren, persönlich, verständlich.

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Mehr als 20 Jahre Erfahrung

Sie profitieren von langjähriger anwaltlicher Erfahrung und einer fundierten Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation.

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Persönliche Betreuung

Sie werden während des gesamten Mandats persönlich begleitet und haben einen festen Ansprechpartner für Ihr Anliegen.

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Verständliche Beratung

Sie bekommen verständliche Erklärungen, damit Sie Ihre Handlungsoptionen und die möglichen Folgen sicher einschätzen können.

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Individuelle Vorgehensweise

Sie erhalten eine Lösung, die auf Ihre rechtliche, persönliche und wirtschaftliche Situation abgestimmt ist.

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Kurzfristige Termine

Sie können bei dringenden oder fristgebundenen Anliegen nach Verfügbarkeit auch kurzfristig einen Termin ausmachen.

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Klare Handlungsempfehlungen

Sie erfahren, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und wie Ihre Interessen wirksam verfolgt werden können.

Für wen die Leistung geeignet ist

Wir beraten alle Beteiligten bei mietrechtlichen und wohnungseigentumsrechtlichen Fragen

Services 44

Mieter

Wenn eine Kündigung, Mieterhöhung oder Betriebskostenabrechnung geprüft werden soll oder Mängel in der Wohnung bestehen.

Services 45

Vermieter

Wenn Mietforderungen durchgesetzt, ein Mietverhältnis beendet oder Konflikte mit Mietern rechtssicher gelöst werden sollen.

Services 46

Wohnungseigentümer

Wenn Beschlüsse, Kostenverteilungen, bauliche Maßnahmen oder die Tätigkeit des Verwalters rechtlich geprüft werden müssen.

Services 47

Wohnungseigentümer­gemeinschaften

Wenn gemeinschaftliche Ansprüche durchgesetzt, Beschlüsse vorbereitet oder Konflikte mit einzelnen Eigentümern geklärt werden sollen.

Services 48

Verwalter und Verwaltungsbeiräte

Wenn rechtliche Fragen zur Verwaltung, Beschlussfassung, Jahresabrechnung oder Umsetzung von Maßnahmen bestehen.

Ablauf Ihrer Beratung und Vertretung

Klar strukturiert und auf Ihre rechtliche Situation abgestimmt

Schritt 1:

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Anliegen schildern

Sie erläutern uns den bestehenden Konflikt, die bisherige Entwicklung und das Ziel, das Sie erreichen möchten.

Schritt 2:

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Unterlagen prüfen

Wir prüfen Mietverträge, Kündigungen, Abrechnungen, Teilungserklärungen, Beschlüsse, Protokolle und den bisherigen Schriftverkehr.

Schritt 3:

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Rechtliche Lage einordnen

Sie erhalten eine verständliche Einschätzung Ihrer Rechte, Pflichten, Risiken und Handlungsmöglichkeiten.

Schritt 4:

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Vorgehen abstimmen

Gemeinsam legen wir fest, ob zunächst eine außergerichtliche Lösung angestrebt oder ein gerichtliches Verfahren vorbereitet werden soll.

Schritt 5:

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Interessen vertreten

Wir übernehmen die rechtliche Kommunikation und vertreten Sie bei Bedarf vor Gericht. Über wichtige Entwicklungen und notwendige Entscheidungen werden Sie regelmäßig informiert.

Über uns

Persönliche Rechtsberatung mit langjähriger Erfahrung

Die Kanzlei Ralf Herren berät und vertritt Mandanten seit mehr als 20 Jahren in unterschiedlichen rechtlichen Situationen. Unsere Schwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Erbrecht, Verkehrsrecht sowie im Vertragsrecht.

Wir legen Wert auf eine persönliche Betreuung, verständliche Erklärungen und eine klare Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten. Gemeinsam mit unserem Kanzleiteam begleiten wir Sie zuverlässig von der ersten Anfrage bis zum Abschluss Ihres Mandats.

Seit mehr als 20 Jahren beraten und vertreten wir Mandanten in unterschiedlichen rechtlichen Situationen

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Mitgliedschaften

Fachlicher Austausch und berufsrechtliche Vernetzung

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Team

Kompetente Unterstützung im Kanzleialltag

Team 1

Ralf Herren

Rechtsanwalt

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Sarah Kröhl

Rechtsanwaltsfachangestellte und Büroleiterin

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Christina Siegel

Office Managerin

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CEO Stressabbau

Was unsere Mandanten sagen

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In einem persönlichen Gespräch prüfen wir Ihre Ausgangslage und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

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Häufige Fragen zum Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Wann darf die Miete wegen eines Mangels gemindert werden?

Ist die Nutzung der Mieträume aufgrund eines Mangels eingeschränkt, kann die geschuldete Miete unter bestimmten Voraussetzungen herabgesetzt sein. Die angemessene Höhe hängt von der Art, Dauer und Intensität der Beeinträchtigung ab. Ein während der Mietzeit auftretender Mangel muss dem Vermieter grundsätzlich unverzüglich angezeigt werden. Eine eigenmächtige Kürzung sollte daher vorher rechtlich geprüft werden.

Darf ein Vermieter einen Wohnraummietvertrag ohne Grund kündigen?

Für eine ordentliche Kündigung von Wohnraum benötigt der Vermieter grundsätzlich ein berechtigtes Interesse. Dieses kann beispielsweise bei erheblichen Vertragsverletzungen, Eigenbedarf oder bestimmten wirtschaftlichen Verwertungsinteressen bestehen. Der konkrete Kündigungsgrund muss im Einzelfall geprüft werden.

Kann ein Mieter einer Kündigung widersprechen?

Ein Mieter kann der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn dessen Beendigung für ihn, seine Familie oder einen Angehörigen seines Haushalts eine nicht zu rechtfertigende Härte darstellen würde. Der Widerspruch muss grundsätzlich in Textform erklärt werden.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Bei Wohnraum darf eine vereinbarte Mietsicherheit grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Wird eine Geldsumme als Sicherheit vereinbart, ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt.

Bis wann muss eine Betriebskostenabrechnung vorliegen?

Bei vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen muss die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Ob anschließend noch Nachforderungen möglich sind, hängt vom Einzelfall ab.

Was kann ich gegen eine Räumungsklage tun?

Nach Zustellung einer Räumungsklage sollten die Kündigung, mögliche Zahlungsrückstände, formelle Voraussetzungen und bestehende Einwendungen kurzfristig geprüft werden. Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen, hängt vom Kündigungsgrund und dem bisherigen Verlauf des Mietverhältnisses ab.

Wie lange kann ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft angefochten werden?

Eine Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden. Die Klage ist innerhalb von zwei Monaten nach der Beschlussfassung zu begründen. Wegen dieser kurzen Fristen sollte ein zweifelhafter Beschluss frühzeitig geprüft werden.

Kann ein Wohnungseigentümer Verwaltungsunterlagen einsehen?

Jeder Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft grundsätzlich Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen. Dazu können je nach Anlass beispielsweise Verträge, Rechnungen und weitere Unterlagen der Verwaltung gehören.

Kann ein Verwalter abberufen werden?

Über die Bestellung und Abberufung des Verwalters entscheiden die Wohnungseigentümer durch Beschluss. Nach dem Wohnungseigentumsgesetz kann der Verwalter grundsätzlich jederzeit abberufen werden. Die Auswirkungen auf den Verwaltervertrag müssen gesondert geprüft werden.

Welche Unterlagen werden für die Erstberatung benötigt?

Im Mietrecht sind der Mietvertrag, Kündigungen, Abmahnungen, Abrechnungen, Übergabeprotokolle, Fotos und der Schriftverkehr hilfreich. Im Wohnungseigentumsrecht sollten nach Möglichkeit die Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Einladung, Beschlusssammlung, Versammlungsprotokolle, Abrechnungen und Verwalterverträge vorgelegt werden.

Adresse & Anfahrt

Unsere Kanzlei befindet sich in der Pingsdorfer Str. 46, 50321 Brühl.
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