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Ihr Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht in Brühl
Wir beraten Mieter, Vermieter, Eigentümer und Gemeinschaften bei der Klärung und Durchsetzung ihrer Rechte.
- Kündigung und Räumungsklage
- Mietmängel und Mietminderung
- Mieterhöhung und Nebenkosten
- Eigentümerbeschlüsse und Verwaltung
- Teilungserklärung und Kostenverteilung
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Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag
08:00 – 17:00 Uhr
Telefonzeiten
- Montag bis Donnerstag
08:00 – 14:00 Uhr
- Freitag
08:00 – 13:00 Uhr
Aktuelles
Kautionsrückzahlung: Vernachlässigte Wohnung muss gründlich gereinigt werden
Ist eine Wohnung besenrein zurückzugeben, genügt in...
Betriebskostenabrechnung: Vermieter darf Verteilungsschlüssel bei Betriebskosten nicht ohne ausreichenden Grund ändern
Das Amtsgericht (AG) Hanau hat entschieden, dass ein...
Typischer Handlungsbedarf
Wann rechtliche Unterstützung sinnvoll ist
Kündigung und Beendigung des Mietverhältnisses
Für Mieter und Vermieter können sich daraus weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Folgen ergeben. Wir prüfen die Voraussetzungen und zeigen auf, welche Schritte sinnvoll sind.
Mietmängel und Mietminderung
Feuchtigkeit, Schimmel, Heizungsausfälle oder andere Beeinträchtigungen können die Wohnnutzung erheblich einschränken. Wir klären, wie der Mangel angezeigt und welche Ansprüche geltend gemacht werden können.
Räumungsklage und Herausgabe der Wohnung
Nach dem Ende eines Mietverhältnisses kann die Rückgabe der Wohnung streitig sein. Wir beraten beide Seiten zu ihren rechtlichen Möglichkeiten und den Risiken eines gerichtlichen Verfahrens.
Mieterhöhung und Nebenkosten
Forderungen zur Miethöhe oder aus Betriebskostenabrechnungen sind nicht immer nachvollziehbar oder zulässig. Wir prüfen die Berechnung und die rechtlichen Voraussetzungen.
Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft
Finanzielle Verpflichtungen, bauliche Veränderungen und Nutzungsfragen werden häufig durch gemeinschaftliche Entscheidungen geregelt. Wir prüfen deren Wirksamkeit und berücksichtigen mögliche Klagefristen.
Mietrechtliche und wohnungseigentumsrechtliche Konflikte entwickeln sich häufig über einen längeren Zeitraum. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft dabei, die eigene Position realistisch einzuschätzen, Fehler zu vermeiden und geeignete Maßnahmen anzustoßen.
Unsere Leistungen
Beratung und Vertretung im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht für Mieter, Vermieter und Eigentümer.

Kündigung von Mietverhältnissen
Wir prüfen Kündigungen und beraten Sie zu den rechtlichen Voraussetzungen sowie den möglichen nächsten Schritten.
- Prüfung ordentlicher Kündigungen
- Beratung bei fristlosen Kündigungen
- Prüfung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs
- Vorbereitung und Ausspruch einer Kündigung
- Abwehr unwirksamer Kündigungen
- Vertretung in Kündigungsstreitigkeiten

Räumungsklage
Wir unterstützen Sie, wenn die Herausgabe einer Wohnung gerichtlich verlangt wird oder ein Räumungsanspruch durchgesetzt werden soll.
- Prüfung des Räumungsanspruchs
- Abwehr einer Räumungsklage
- Vorbereitung einer Räumungsklage
- Prüfung möglicher Einwendungen
- Beratung zu bestehenden Fristen
- Vertretung im gerichtlichen Verfahren

Mietmängel und Mietminderung
Wir prüfen, welche Rechte bei einer beeinträchtigten Nutzung der Mieträume bestehen und wie diese geltend gemacht werden können.
- Rechtliche Bewertung von Mietmängeln
- Unterstützung bei der Mängelanzeige
- Prüfung einer möglichen Mietminderung
- Durchsetzung der Mängelbeseitigung
- Prüfung von Schadensersatzansprüchen
- Abwehr unberechtigter Minderungen

Mieterhöhungen
Wir prüfen, ob eine verlangte Mieterhöhung rechtlich zulässig und nachvollziehbar begründet ist.
- Prüfung von Mieterhöhungen
- Einordnung der ortsüblichen Vergleichsmiete
- Prüfung vertraglicher Vereinbarungen
- Beratung zu Modernisierungsmieterhöhungen
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Vorbereitung rechtssicherer Mieterhöhungen

Betriebs- und Nebenkosten
Wir prüfen Abrechnungen und klären, welche Kosten wirksam auf den Mieter umgelegt werden können.
- Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
- Kontrolle der Abrechnungszeiträume
- Prüfung des Verteilerschlüssels
- Einordnung einzelner Kostenpositionen
- Durchsetzung von Nachforderungen
- Geltendmachung von Erstattungsansprüchen

Mietvertrag und Mietkaution
Wir prüfen und gestalten Mietverträge, damit Rechte und Pflichten möglichst eindeutig geregelt sind.
- Prüfung bestehender Mietverträge
- Gestaltung neuer Mietverträge
- Beratung vor Vertragsabschluss
- Prüfung einzelner Vertragsklauseln
- Klärung von Kautionsansprüchen
- Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen nach dem Auszug

Gewerberaummietrecht
Bei gewerblichen Mietverhältnissen bestehen besondere wirtschaftliche und vertragliche Anforderungen. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Prüfung langfristiger Vereinbarungen.
- Prüfung von Gewerberaummietverträgen
- Gestaltung vertraglicher Regelungen
- Beratung zu Laufzeit und Kündigung
- Prüfung von Betriebspflichten
- Klärung von Nebenkosten und Anpassungsklauseln
- Vertretung bei gewerblichen Mietkonflikten

Beschlussanfechtung und Beschlussersetzung
Wir prüfen Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft und beraten Sie zu den Möglichkeiten einer gerichtlichen Klärung.
- Prüfung gefasster Beschlüsse
- Einschätzung möglicher Rechtsverstöße
- Erhebung einer Anfechtungsklage
- Prüfung der Nichtigkeit eines Beschlusses
- Vorbereitung einer Beschlussersetzungsklage
- Vertretung in gerichtlichen Verfahren

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
Wir unterstützen Sie bei der Auslegung der Regelungen, die für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander gelten.
- Prüfung der Teilungserklärung
- Auslegung der Gemeinschaftsordnung
- Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Prüfung von Sondernutzungsrechten
- Beratung zur Nutzung einzelner Flächen
- Klärung von Kostenverteilungen

Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft
Wir beraten bei Konflikten mit der Verwaltung und bei Fragen zur ordnungsgemäßen Organisation der Gemeinschaft.
- Prüfung von Verwalterverträgen
- Beratung zum Verwalterwechsel
- Prüfung der Rechte und Pflichten des Verwalters
- Unterstützung bei der Abberufung des Verwalters
- Beratung zur Einsicht in Verwaltungsunterlagen
- Vertretung bei Konflikten mit der Verwaltung

Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
Wir prüfen finanzielle Beschlüsse und Abrechnungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft.
- Prüfung des Wirtschaftsplans
- Kontrolle der Jahresabrechnung
- Einordnung von Nachschüssen
- Prüfung beschlossener Vorschüsse
- Klärung der Kostenverteilung
- Rechtliche Bewertung fehlerhafter Abrechnungen

Eigentumsentziehung
Bei besonders schweren Pflichtverletzungen ist die Entziehung des Wohnungseigentums möglich. Wir beraten und vertreten Sie bei der damit verbundenen rechtlichen Auseinandersetzung.
- Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen
- Einordnung bestehender Pflichtverletzungen
- Beratung der Eigentümergemeinschaft
- Abwehr eines Entziehungsverlangens
- Vorbereitung erforderlicher Beschlüsse
- Vertretung im gerichtlichen Verfahren
Sie benötigen eine klare rechtliche Einschätzung zu einem Mietverhältnis oder Ihrer Eigentümergemeinschaft?
In einem persönlichen Gespräch prüfen wir Ihre rechtliche Ausgangslage und zeigen Ihnen, welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

Ihre Vorteile
Wir sind an Ihrer Seite: erfahren, persönlich, verständlich.

Mehr als 20 Jahre Erfahrung
Sie profitieren von langjähriger anwaltlicher Erfahrung und einer fundierten Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation.
Persönliche Betreuung
Sie werden während des gesamten Mandats persönlich begleitet und haben einen festen Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
Verständliche Beratung
Sie bekommen verständliche Erklärungen, damit Sie Ihre Handlungsoptionen und die möglichen Folgen sicher einschätzen können.
Individuelle Vorgehensweise
Sie erhalten eine Lösung, die auf Ihre rechtliche, persönliche und wirtschaftliche Situation abgestimmt ist.
Kurzfristige Termine
Sie können bei dringenden oder fristgebundenen Anliegen nach Verfügbarkeit auch kurzfristig einen Termin ausmachen.
Klare Handlungsempfehlungen
Sie erfahren, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und wie Ihre Interessen wirksam verfolgt werden können.
Für wen die Leistung geeignet ist
Wir beraten alle Beteiligten bei mietrechtlichen und wohnungseigentumsrechtlichen Fragen

Mieter
Wenn eine Kündigung, Mieterhöhung oder Betriebskostenabrechnung geprüft werden soll oder Mängel in der Wohnung bestehen.

Vermieter
Wenn Mietforderungen durchgesetzt, ein Mietverhältnis beendet oder Konflikte mit Mietern rechtssicher gelöst werden sollen.

Wohnungseigentümer
Wenn Beschlüsse, Kostenverteilungen, bauliche Maßnahmen oder die Tätigkeit des Verwalters rechtlich geprüft werden müssen.

Wohnungseigentümergemeinschaften
Wenn gemeinschaftliche Ansprüche durchgesetzt, Beschlüsse vorbereitet oder Konflikte mit einzelnen Eigentümern geklärt werden sollen.

Verwalter und Verwaltungsbeiräte
Wenn rechtliche Fragen zur Verwaltung, Beschlussfassung, Jahresabrechnung oder Umsetzung von Maßnahmen bestehen.
Ablauf Ihrer Beratung und Vertretung
Klar strukturiert und auf Ihre rechtliche Situation abgestimmt
Schritt 1:
Anliegen schildern
Sie erläutern uns den bestehenden Konflikt, die bisherige Entwicklung und das Ziel, das Sie erreichen möchten.
Schritt 2:
Unterlagen prüfen
Wir prüfen Mietverträge, Kündigungen, Abrechnungen, Teilungserklärungen, Beschlüsse, Protokolle und den bisherigen Schriftverkehr.
Schritt 3:
Rechtliche Lage einordnen
Sie erhalten eine verständliche Einschätzung Ihrer Rechte, Pflichten, Risiken und Handlungsmöglichkeiten.
Schritt 4:
Vorgehen abstimmen
Gemeinsam legen wir fest, ob zunächst eine außergerichtliche Lösung angestrebt oder ein gerichtliches Verfahren vorbereitet werden soll.
Schritt 5:
Interessen vertreten
Wir übernehmen die rechtliche Kommunikation und vertreten Sie bei Bedarf vor Gericht. Über wichtige Entwicklungen und notwendige Entscheidungen werden Sie regelmäßig informiert.
Über uns
Persönliche Rechtsberatung mit langjähriger Erfahrung
Die Kanzlei Ralf Herren berät und vertritt Mandanten seit mehr als 20 Jahren in unterschiedlichen rechtlichen Situationen. Unsere Schwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Erbrecht, Verkehrsrecht sowie im Vertragsrecht.
Wir legen Wert auf eine persönliche Betreuung, verständliche Erklärungen und eine klare Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten. Gemeinsam mit unserem Kanzleiteam begleiten wir Sie zuverlässig von der ersten Anfrage bis zum Abschluss Ihres Mandats.
Seit mehr als 20 Jahren beraten und vertreten wir Mandanten in unterschiedlichen rechtlichen Situationen

Mitgliedschaften
Fachlicher Austausch und berufsrechtliche Vernetzung
Team
Kompetente Unterstützung im Kanzleialltag

Ralf Herren
Rechtsanwalt

Sarah Kröhl
Rechtsanwaltsfachangestellte und Büroleiterin

Christina Siegel
Office Managerin

Mo
CEO Stressabbau
Was unsere Mandanten sagen
Erfahrungen mit unserer persönlichen und verständlichen Rechtsberatung
10+ Rezensionen
Martin Petrovski
Michel Welon
Gini N-L
Michel Welon
Sie benötigen eine klare rechtliche Einschätzung zu einem Mietverhältnis oder Ihrer Eigentümergemeinschaft?
In einem persönlichen Gespräch prüfen wir Ihre Ausgangslage und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Häufige Fragen zum Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Wann darf die Miete wegen eines Mangels gemindert werden?
Ist die Nutzung der Mieträume aufgrund eines Mangels eingeschränkt, kann die geschuldete Miete unter bestimmten Voraussetzungen herabgesetzt sein. Die angemessene Höhe hängt von der Art, Dauer und Intensität der Beeinträchtigung ab. Ein während der Mietzeit auftretender Mangel muss dem Vermieter grundsätzlich unverzüglich angezeigt werden. Eine eigenmächtige Kürzung sollte daher vorher rechtlich geprüft werden.
Darf ein Vermieter einen Wohnraummietvertrag ohne Grund kündigen?
Für eine ordentliche Kündigung von Wohnraum benötigt der Vermieter grundsätzlich ein berechtigtes Interesse. Dieses kann beispielsweise bei erheblichen Vertragsverletzungen, Eigenbedarf oder bestimmten wirtschaftlichen Verwertungsinteressen bestehen. Der konkrete Kündigungsgrund muss im Einzelfall geprüft werden.
Kann ein Mieter einer Kündigung widersprechen?
Ein Mieter kann der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn dessen Beendigung für ihn, seine Familie oder einen Angehörigen seines Haushalts eine nicht zu rechtfertigende Härte darstellen würde. Der Widerspruch muss grundsätzlich in Textform erklärt werden.
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Bei Wohnraum darf eine vereinbarte Mietsicherheit grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Wird eine Geldsumme als Sicherheit vereinbart, ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt.
Bis wann muss eine Betriebskostenabrechnung vorliegen?
Bei vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen muss die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Ob anschließend noch Nachforderungen möglich sind, hängt vom Einzelfall ab.
Was kann ich gegen eine Räumungsklage tun?
Nach Zustellung einer Räumungsklage sollten die Kündigung, mögliche Zahlungsrückstände, formelle Voraussetzungen und bestehende Einwendungen kurzfristig geprüft werden. Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen, hängt vom Kündigungsgrund und dem bisherigen Verlauf des Mietverhältnisses ab.
Wie lange kann ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft angefochten werden?
Eine Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden. Die Klage ist innerhalb von zwei Monaten nach der Beschlussfassung zu begründen. Wegen dieser kurzen Fristen sollte ein zweifelhafter Beschluss frühzeitig geprüft werden.
Kann ein Wohnungseigentümer Verwaltungsunterlagen einsehen?
Jeder Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft grundsätzlich Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen. Dazu können je nach Anlass beispielsweise Verträge, Rechnungen und weitere Unterlagen der Verwaltung gehören.
Kann ein Verwalter abberufen werden?
Über die Bestellung und Abberufung des Verwalters entscheiden die Wohnungseigentümer durch Beschluss. Nach dem Wohnungseigentumsgesetz kann der Verwalter grundsätzlich jederzeit abberufen werden. Die Auswirkungen auf den Verwaltervertrag müssen gesondert geprüft werden.
Welche Unterlagen werden für die Erstberatung benötigt?
Im Mietrecht sind der Mietvertrag, Kündigungen, Abmahnungen, Abrechnungen, Übergabeprotokolle, Fotos und der Schriftverkehr hilfreich. Im Wohnungseigentumsrecht sollten nach Möglichkeit die Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Einladung, Beschlusssammlung, Versammlungsprotokolle, Abrechnungen und Verwalterverträge vorgelegt werden.
Kontaktinformationen
Unser Kanzleiteam unterstützt Sie gerne bei Fragen, der Terminvereinbarung und allen weiteren Anliegen rund um Ihr Mandat.
- ÖffnungszeitenMontag bis Freitag 08:00 – 17:00 UhrWochenende Geschlossen
- TelefonzeitenMontag bis Donnerstag 08:00 – 14:00 UhrFreitag 08:00 – 13:00 Uhr
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