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Ihr Rechtsanwalt für Vertragsrecht und Vertrags­gestaltung in Brühl

Wir beraten Sie vor dem Vertragsabschluss und unterstützen Sie bei Konflikten aus bestehenden Vereinbarungen.

  • Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Kaufverträge sowie Werkverträge und Darlehensverträge
  • Rücktritt Widerruf und Gewährleistung
  • Schadensersatz und Vertragsstrafen
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Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag

    08:00 – 17:00 Uhr

Telefonzeiten

  • Montag bis Donnerstag

    08:00 – 14:00 Uhr

  • Freitag

    08:00 – 13:00 Uhr

Aktuelles

Typischer Handlungsbedarf

Wann rechtliche Unterstützung sinnvoll ist

Unklare oder nachteilige Vertragsbedingungen

Verträge enthalten häufig Regelungen, deren rechtliche und wirtschaftliche Folgen erst später erkennbar werden. Eine Prüfung vor der Unterzeichnung hilft dabei, Risiken zu erkennen und ungünstige Verpflichtungen zu vermeiden.

Nicht oder mangelhaft erbrachte Leistungen

Wird eine vereinbarte Leistung verspätet, unvollständig oder fehlerhaft erbracht, stellt sich die Frage, welche Ansprüche bestehen und ob zunächst eine Frist gesetzt werden muss.

Streit über Vergütung und Zahlungspflichten

Unterschiedliche Auffassungen über Preise, Zusatzleistungen oder Zahlungsbedingungen führen häufig zu Konflikten. Wir prüfen, welche Leistungen vereinbart wurden und welche Forderungen tatsächlich berechtigt sind.

Rücktritt und Widerruf

Nicht jeder Vertrag kann ohne Weiteres beendet werden. Ob ein Rücktritt oder Widerruf möglich ist, hängt von der Vertragsart, dem bisherigen Verlauf und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Gewährleistung und Mängelansprüche

Ist eine gekaufte Sache oder erbrachte Werkleistung mangelhaft, können unterschiedliche Rechte bestehen. Entscheidend ist, den Mangel richtig anzuzeigen und die geeigneten Schritte einzuleiten.

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Verträge bestimmen Rechte, Pflichten und wirtschaftliche Risiken. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung schafft Klarheit und kann spätere Auseinandersetzungen vermeiden. Ist bereits ein Konflikt entstanden, unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche realistisch einzuschätzen und zielgerichtet zu verfolgen.

Unsere Leistungen

Beratung und Vertretung im Vertragsrecht für Privatpersonen, Selbständige und Unternehmen.

Services 76

Vertragsprüfung

Wir prüfen bestehende Vertragsentwürfe und zeigen Ihnen verständlich auf, welche Verpflichtungen, Risiken und Handlungsmöglichkeiten sich daraus ergeben.

  • Prüfung der wesentlichen Vertragsbedingungen
  • Einordnung von Rechten und Pflichten
  • Erkennen unklarer Formulierungen
  • Prüfung von Haftungsregelungen
  • Kontrolle von Laufzeit und Kündigung
  • Entwicklung konkreter Änderungsvorschläge
Services 77

Vertragsgestaltung

Wir gestalten klare Vereinbarungen, die Ihre Ziele rechtssicher abbilden und helfen, spätere Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.

  • Ermitteln des Regelungsbedarfs
  • Gestalten verständlicher Vertragsklauseln
  • Festlegen von Leistungen und Gegenleistungen
  • Regelung von Vergütung und Zahlungsfristen
  • Rechtssichere Formulierungen zu Haftung und Gewährleistung
  • Abstimmung auf den konkreten Vertragszweck
Services 78

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir erstellen und prüfen AGB, die zu Ihrem Geschäftsmodell passen und wirksam in bestehende Vertragsprozesse eingebunden werden können.

  • Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • Prüfung bestehender Bedingungen
  • Anpassung an Leistungen und Zielgruppen
  • Prüfung einzelner Vertragsklauseln
  • Überarbeitung unklarer Regelungen
  • Beratung zur wirksamen Einbeziehung
Services 79

Kaufverträge

Wir beraten Käufer und Verkäufer bei der Gestaltung und Durchführung von Kaufverträgen sowie bei Konflikten wegen mangelhafter oder nicht gelieferter Sachen.

  • Prüfung und Gestaltung von Kaufverträgen
  • Klärung des vereinbarten Leistungsumfangs
  • Beratung bei Lieferverzögerungen
  • Prüfung von Gewährleistungsansprüchen
  • Durchsetzen von Nacherfüllung
  • Beratung zu Minderung und Rücktritt
Services 80

Werkverträge

Wir klären Leistungsumfang, Vergütung und Mängelrechte und unterstützen Sie bei Streitigkeiten über die ordnungsgemäße Erfüllung des vereinbarten Werks.

  • Prüfung und Gestaltung von Werkverträgen
  • Bestimmung des geschuldeten Ergebnisses
  • Prüfung von Leistungsänderungen
  • Klärung von Vergütungsansprüchen
  • Beratung bei mangelhaften Leistungen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen
Services 81

Darlehensverträge

Wir gestalten und prüfen Darlehensvereinbarungen und sorgen für klare Regelungen zu Rückzahlung, Zinsen, Laufzeit und vereinbarten Sicherheiten.

  • Gestaltung privater Darlehensverträge
  • Prüfung bestehender Vereinbarungen
  • Regelung von Rückzahlungsmodalitäten
  • Prüfung von Zinsvereinbarungen
  • Gestaltung geeigneter Sicherheiten
  • Beratung bei Zahlungsstörungen
Services 82

Vertragsverhandlungen

Wir begleiten Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von Vertragsverhandlungen und helfen Ihnen, Ihre Interessen rechtlich klar zu formulieren.

  • Prüfung vorgelegter Vertragsentwürfe
  • Erarbeitung von Änderungsvorschlägen
  • Bewertung rechtlicher Risiken
  • Vorbereitung von Verhandlungspositionen
  • Abstimmung einzelner Vertragsklauseln
  • Begleitung bis zum Vertragsabschluss
Services 83

Rücktritt und Widerruf

Wir prüfen, ob Sie sich wirksam vom Vertrag lösen können und welche Schritte für eine ordnungsgemäße Rückabwicklung erforderlich sind.

  • Prüfung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts
  • Prüfung vertraglicher Rücktrittsregelungen
  • Beratung zur erforderlichen Fristsetzung
  • Prüfung eines möglichen Widerrufsrechts
  • Vorbereitung der rechtlichen Erklärung
  • Klärung der Rückabwicklung
Services 84

Gewährleistung und Mängelansprüche

Wir prüfen Mängel und Vertragsunterlagen und klären, welche Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz bestehen können.

  • Rechtliche Einordnung des Mangels
  • Prüfung der Vertragsunterlagen
  • Aufforderung zur Nacherfüllung
  • Beratung zu Minderung und Rücktritt
  • Durchsetzen von Schadenersatzansprüchen
  • Abwehr unberechtigter Mängelansprüche
Services 85

Schadensersatzansprüche

Verletzt eine Vertragspartei ihre Pflichten, können daraus finanzielle Schäden entstehen. Wir prüfen, ob ein Ersatzanspruch besteht und wie dieser nachgewiesen werden kann.

  • Prüfung der Pflichtverletzung
  • Ermittlung möglicher Schadenspositionen
  • Einordnung der Verantwortlichkeit
  • Aufbereitung erforderlicher Nachweise
  • Außergerichtliche Geltendmachung
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren
Services 86

Vertragsstrafen

Solche Regelungen können erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Wir prüfen ihre Wirksamkeit und bewerten, ob daraus im konkreten Fall berechtigte Ansprüche entstehen.

  • Gestaltung von Klauseln zu Vertragsstrafen
  • Prüfung bestehender Vereinbarungen
  • Klärung des auslösenden Verstoßes
  • Durchsetzung vereinbarter Vertragsstrafen
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Prüfung der wirtschaftlichen Folgen
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Sie benötigen eine klare rechtliche Einschätzung zu einem Vertrag oder Vertragskonflikt?

In einem persönlichen Gespräch prüfen wir Ihre Vereinbarung, ordnen die rechtliche Situation ein und zeigen Ihnen geeignete Handlungsmöglichkeiten auf.

Ihre Vorteile

Wir sind an Ihrer Seite: erfahren, persönlich, verständlich.

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Mehr als 20 Jahre Erfahrung

Sie profitieren von langjähriger anwaltlicher Erfahrung und einer fundierten Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation.

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Persönliche Betreuung

Sie werden während des gesamten Mandats persönlich begleitet und haben einen festen Ansprechpartner für Ihr Anliegen.

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Verständliche Beratung

Sie bekommen verständliche Erklärungen, damit Sie Ihre Handlungsoptionen und die möglichen Folgen sicher einschätzen können.

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Individuelle Vorgehensweise

Sie erhalten eine Lösung, die auf Ihre rechtliche, persönliche und wirtschaftliche Situation abgestimmt ist.

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Kurzfristige Termine

Sie können bei dringenden oder fristgebundenen Anliegen nach Verfügbarkeit auch kurzfristig einen Termin ausmachen.

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Klare Handlungsempfehlungen

Sie erfahren, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und wie Ihre Interessen wirksam verfolgt werden können.

Für wen die Leistung geeignet ist

Wir beraten Privatpersonen, Selbständige und Unternehmen bei vertraglichen Fragen.

Services 87

Privatpersonen vor einem Vertragsabschluss

Wenn Sie einen Vertrag prüfen lassen möchten, bevor Sie langfristige oder wirtschaftlich bedeutende Verpflichtungen eingehen.

Services 88

Käufer und Verkäufer

Wenn Fragen zur Vertragsgestaltung, Lieferung, Bezahlung oder zu Mängeln einer gekauften Sache bestehen.

Services 89

Auftraggeber und Auftragnehmer

Wenn Leistungen nicht wie vereinbart erbracht wurden oder Streit über Vergütung, Mängel und Nachbesserung entstanden ist.

Services 90

Selbständige und Unternehmen

Wenn Verträge und allgemeine Geschäftsbedingungen rechtssicher gestaltet oder bestehende Regelungen überarbeitet werden sollen.

Services 91

Darlehensgeber und Darlehensnehmer

Wenn private oder geschäftliche Darlehen klar geregelt oder bestehende Zahlungsprobleme rechtlich eingeordnet werden müssen.

Services 92

Parteien eines Vertragskonflikts

Wenn Ansprüche durchgesetzt, Forderungen abgewehrt oder Möglichkeiten zur Beendigung eines Vertrags geprüft werden sollen.

Ablauf Ihrer Beratung und Vertretung

Klar strukturiert und auf Ihren Vertrag abgestimmt

Schritt 1:

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Anliegen schildern

Sie erläutern uns den Vertragszweck, Ihre aktuelle Situation und das Ziel, das Sie mit der Beratung oder Vertretung erreichen möchten.

Schritt 2:

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Unterlagen prüfen

Wir prüfen Verträge, Anlagen, allgemeine Geschäftsbedingungen, Rechnungen, Leistungsnachweise und den bisherigen Schriftverkehr.

Schritt 3:

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Rechtliche Lage einordnen

Sie erhalten eine verständliche Einschätzung Ihrer Rechte, Pflichten, Risiken und Ansprüche sowie der möglichen nächsten Schritte.

Schritt 4:

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Vorgehen abstimmen

Gemeinsam legen wir fest, ob der Vertrag angepasst, neu gestaltet oder verhandelt und wie bestehende Ansprüche verfolgt werden sollen.

Schritt 5:

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Gestaltung oder Vertretung

Wir erstellen oder überarbeiten die erforderlichen Vereinbarungen und vertreten Ihre Interessen bei bestehenden Konflikten außergerichtlich oder vor Gericht.

Über uns

Persönliche Rechtsberatung mit langjähriger Erfahrung

Die Kanzlei Ralf Herren berät und vertritt Mandanten seit mehr als 20 Jahren in unterschiedlichen rechtlichen Situationen. Unsere Schwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Erbrecht, Verkehrsrecht sowie im Vertragsrecht.

Wir legen Wert auf eine persönliche Betreuung, verständliche Erklärungen und eine klare Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten. Gemeinsam mit unserem Kanzleiteam begleiten wir Sie zuverlässig von der ersten Anfrage bis zum Abschluss Ihres Mandats.

Seit mehr als 20 Jahren beraten und vertreten wir Mandanten in unterschiedlichen rechtlichen Situationen

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Mitgliedschaften

Fachlicher Austausch und berufsrechtliche Vernetzung

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Team

Kompetente Unterstützung im Kanzleialltag

Team 1

Ralf Herren

Rechtsanwalt

Team 2

Sarah Kröhl

Rechtsanwaltsfachangestellte und Büroleiterin

Team 3

Christina Siegel

Office Managerin

Team 4

Mo

CEO Stressabbau

Was unsere Mandanten sagen

Erfahrungen mit unserer persönlichen und verständlichen Rechtsberatung

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Sie benötigen eine klare rechtliche Einschätzung zu einem Vertrag oder Vertragskonflikt?

In einem persönlichen Gespräch prüfen wir Ihre Ausgangslage und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

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Häufige Fragen zum Vertragsrecht

Warum sollte ein Vertrag vor der Unterzeichnung geprüft werden?

Eine Prüfung kann unklare Verpflichtungen, ungünstige Haftungsregelungen und wirtschaftliche Risiken sichtbar machen. Änderungen lassen sich in der Regel leichter verhandeln, solange der Vertrag noch nicht abgeschlossen wurde.

Wann werden allgemeine Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil?

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen in einen Vertrag einbezogen. Die andere Vertragspartei muss grundsätzlich auf sie hingewiesen werden und eine zumutbare Möglichkeit erhalten, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Können einzelne Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein?

Ja. Klauseln können unwirksam sein, wenn sie die andere Vertragspartei entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Ist eine einzelne Klausel unwirksam, bleibt der übrige Vertrag grundsätzlich bestehen.

Welche Rechte bestehen bei einem mangelhaften Kaufgegenstand?

Bei einer mangelhaften Kaufsache können unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz in Betracht kommen. Welches Recht sinnvoll ausgeübt werden kann, hängt vom Vertrag und dem konkreten Mangel ab.

Wann kann ich von einem Vertrag zurücktreten?

Wird eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann ein Rücktritt unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Häufig muss der anderen Vertragspartei zunächst eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzt werden. Ob eine Frist erforderlich ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Besteht bei jedem Vertrag ein Widerrufsrecht?

Nein. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei jedem Vertrag. Für Verbraucher kann es bei bestimmten außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen bestehen. Das Gesetz sieht jedoch verschiedene Ausnahmen vor.

Wann kann Schadensersatz verlangt werden?

Verletzt eine Vertragspartei eine Pflicht aus dem Vertragsverhältnis und hat sie dies zu vertreten, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Schadensersatzanspruch bestehen. Bei einer nicht oder nicht wie geschuldet erbrachten Leistung kann zusätzlich eine Fristsetzung erforderlich sein.

Was ist bei einem Werkvertrag besonders wichtig?

Bei einem Werkvertrag schuldet der Unternehmer die Herstellung des vereinbarten Werks und der Besteller die vereinbarte Vergütung. Deshalb sollten das gewünschte Ergebnis, der Leistungsumfang, die Vergütung und die Abnahme möglichst eindeutig geregelt werden.

Wann wird eine Vertragsstrafe fällig?

Eine vereinbarte Vertragsstrafe kann verwirkt sein, wenn der Schuldner seine gesicherte Verpflichtung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt und die gesetzlichen sowie vertraglichen Voraussetzungen vorliegen. Die konkrete Klausel und der behauptete Verstoß sollten sorgfältig geprüft werden.

Welche Unterlagen werden für die Erstberatung benötigt?

Hilfreich sind der vollständige Vertrag mit allen Anlagen, allgemeine Geschäftsbedingungen, Angebote, Rechnungen, Leistungsnachweise, Mahnungen und der bisherige Schriftverkehr. Bei einer geplanten Vertragsgestaltung sollten außerdem die gewünschten Leistungen, Zahlungsbedingungen und besonderen Risiken beschrieben werden.

Adresse & Anfahrt

Unsere Kanzlei befindet sich in der Pingsdorfer Str. 46, 50321 Brühl.
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