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Ihr Rechtsanwalt für Vertragsrecht und Vertragsgestaltung in Brühl
Wir beraten Sie vor dem Vertragsabschluss und unterstützen Sie bei Konflikten aus bestehenden Vereinbarungen.
- Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Kaufverträge sowie Werkverträge und Darlehensverträge
- Rücktritt Widerruf und Gewährleistung
- Schadensersatz und Vertragsstrafen
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Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag
08:00 – 17:00 Uhr
Telefonzeiten
- Montag bis Donnerstag
08:00 – 14:00 Uhr
- Freitag
08:00 – 13:00 Uhr
Aktuelles
Vertragsrecht: Fitness-Studio: Kein außerordentliches Kündigungsrecht wegen Umzug
Ein berufsbedingter Wohnortwechsel berechtigt den...
Vertragsrecht: Rücknahme eines bindenden Angebots führt zum Schadenersatzanspruch
Nimmt ein Nachunternehmer oder Lieferant sein...
Typischer Handlungsbedarf
Wann rechtliche Unterstützung sinnvoll ist
Unklare oder nachteilige Vertragsbedingungen
Verträge enthalten häufig Regelungen, deren rechtliche und wirtschaftliche Folgen erst später erkennbar werden. Eine Prüfung vor der Unterzeichnung hilft dabei, Risiken zu erkennen und ungünstige Verpflichtungen zu vermeiden.
Nicht oder mangelhaft erbrachte Leistungen
Wird eine vereinbarte Leistung verspätet, unvollständig oder fehlerhaft erbracht, stellt sich die Frage, welche Ansprüche bestehen und ob zunächst eine Frist gesetzt werden muss.
Streit über Vergütung und Zahlungspflichten
Unterschiedliche Auffassungen über Preise, Zusatzleistungen oder Zahlungsbedingungen führen häufig zu Konflikten. Wir prüfen, welche Leistungen vereinbart wurden und welche Forderungen tatsächlich berechtigt sind.
Rücktritt und Widerruf
Nicht jeder Vertrag kann ohne Weiteres beendet werden. Ob ein Rücktritt oder Widerruf möglich ist, hängt von der Vertragsart, dem bisherigen Verlauf und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Gewährleistung und Mängelansprüche
Ist eine gekaufte Sache oder erbrachte Werkleistung mangelhaft, können unterschiedliche Rechte bestehen. Entscheidend ist, den Mangel richtig anzuzeigen und die geeigneten Schritte einzuleiten.
Verträge bestimmen Rechte, Pflichten und wirtschaftliche Risiken. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung schafft Klarheit und kann spätere Auseinandersetzungen vermeiden. Ist bereits ein Konflikt entstanden, unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche realistisch einzuschätzen und zielgerichtet zu verfolgen.
Unsere Leistungen
Beratung und Vertretung im Vertragsrecht für Privatpersonen, Selbständige und Unternehmen.

Vertragsprüfung
Wir prüfen bestehende Vertragsentwürfe und zeigen Ihnen verständlich auf, welche Verpflichtungen, Risiken und Handlungsmöglichkeiten sich daraus ergeben.
- Prüfung der wesentlichen Vertragsbedingungen
- Einordnung von Rechten und Pflichten
- Erkennen unklarer Formulierungen
- Prüfung von Haftungsregelungen
- Kontrolle von Laufzeit und Kündigung
- Entwicklung konkreter Änderungsvorschläge

Vertragsgestaltung
Wir gestalten klare Vereinbarungen, die Ihre Ziele rechtssicher abbilden und helfen, spätere Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.
- Ermitteln des Regelungsbedarfs
- Gestalten verständlicher Vertragsklauseln
- Festlegen von Leistungen und Gegenleistungen
- Regelung von Vergütung und Zahlungsfristen
- Rechtssichere Formulierungen zu Haftung und Gewährleistung
- Abstimmung auf den konkreten Vertragszweck

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir erstellen und prüfen AGB, die zu Ihrem Geschäftsmodell passen und wirksam in bestehende Vertragsprozesse eingebunden werden können.
- Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen
- Prüfung bestehender Bedingungen
- Anpassung an Leistungen und Zielgruppen
- Prüfung einzelner Vertragsklauseln
- Überarbeitung unklarer Regelungen
- Beratung zur wirksamen Einbeziehung

Kaufverträge
Wir beraten Käufer und Verkäufer bei der Gestaltung und Durchführung von Kaufverträgen sowie bei Konflikten wegen mangelhafter oder nicht gelieferter Sachen.
- Prüfung und Gestaltung von Kaufverträgen
- Klärung des vereinbarten Leistungsumfangs
- Beratung bei Lieferverzögerungen
- Prüfung von Gewährleistungsansprüchen
- Durchsetzen von Nacherfüllung
- Beratung zu Minderung und Rücktritt

Werkverträge
Wir klären Leistungsumfang, Vergütung und Mängelrechte und unterstützen Sie bei Streitigkeiten über die ordnungsgemäße Erfüllung des vereinbarten Werks.
- Prüfung und Gestaltung von Werkverträgen
- Bestimmung des geschuldeten Ergebnisses
- Prüfung von Leistungsänderungen
- Klärung von Vergütungsansprüchen
- Beratung bei mangelhaften Leistungen
- Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen

Darlehensverträge
Wir gestalten und prüfen Darlehensvereinbarungen und sorgen für klare Regelungen zu Rückzahlung, Zinsen, Laufzeit und vereinbarten Sicherheiten.
- Gestaltung privater Darlehensverträge
- Prüfung bestehender Vereinbarungen
- Regelung von Rückzahlungsmodalitäten
- Prüfung von Zinsvereinbarungen
- Gestaltung geeigneter Sicherheiten
- Beratung bei Zahlungsstörungen

Vertragsverhandlungen
Wir begleiten Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von Vertragsverhandlungen und helfen Ihnen, Ihre Interessen rechtlich klar zu formulieren.
- Prüfung vorgelegter Vertragsentwürfe
- Erarbeitung von Änderungsvorschlägen
- Bewertung rechtlicher Risiken
- Vorbereitung von Verhandlungspositionen
- Abstimmung einzelner Vertragsklauseln
- Begleitung bis zum Vertragsabschluss

Rücktritt und Widerruf
Wir prüfen, ob Sie sich wirksam vom Vertrag lösen können und welche Schritte für eine ordnungsgemäße Rückabwicklung erforderlich sind.
- Prüfung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts
- Prüfung vertraglicher Rücktrittsregelungen
- Beratung zur erforderlichen Fristsetzung
- Prüfung eines möglichen Widerrufsrechts
- Vorbereitung der rechtlichen Erklärung
- Klärung der Rückabwicklung

Gewährleistung und Mängelansprüche
Wir prüfen Mängel und Vertragsunterlagen und klären, welche Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz bestehen können.
- Rechtliche Einordnung des Mangels
- Prüfung der Vertragsunterlagen
- Aufforderung zur Nacherfüllung
- Beratung zu Minderung und Rücktritt
- Durchsetzen von Schadenersatzansprüchen
- Abwehr unberechtigter Mängelansprüche

Schadensersatzansprüche
Verletzt eine Vertragspartei ihre Pflichten, können daraus finanzielle Schäden entstehen. Wir prüfen, ob ein Ersatzanspruch besteht und wie dieser nachgewiesen werden kann.
- Prüfung der Pflichtverletzung
- Ermittlung möglicher Schadenspositionen
- Einordnung der Verantwortlichkeit
- Aufbereitung erforderlicher Nachweise
- Außergerichtliche Geltendmachung
- Vertretung in gerichtlichen Verfahren

Vertragsstrafen
Solche Regelungen können erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Wir prüfen ihre Wirksamkeit und bewerten, ob daraus im konkreten Fall berechtigte Ansprüche entstehen.
- Gestaltung von Klauseln zu Vertragsstrafen
- Prüfung bestehender Vereinbarungen
- Klärung des auslösenden Verstoßes
- Durchsetzung vereinbarter Vertragsstrafen
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Prüfung der wirtschaftlichen Folgen

Sie benötigen eine klare rechtliche Einschätzung zu einem Vertrag oder Vertragskonflikt?
In einem persönlichen Gespräch prüfen wir Ihre Vereinbarung, ordnen die rechtliche Situation ein und zeigen Ihnen geeignete Handlungsmöglichkeiten auf.
Ihre Vorteile
Wir sind an Ihrer Seite: erfahren, persönlich, verständlich.

Mehr als 20 Jahre Erfahrung
Sie profitieren von langjähriger anwaltlicher Erfahrung und einer fundierten Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation.
Persönliche Betreuung
Sie werden während des gesamten Mandats persönlich begleitet und haben einen festen Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
Verständliche Beratung
Sie bekommen verständliche Erklärungen, damit Sie Ihre Handlungsoptionen und die möglichen Folgen sicher einschätzen können.
Individuelle Vorgehensweise
Sie erhalten eine Lösung, die auf Ihre rechtliche, persönliche und wirtschaftliche Situation abgestimmt ist.
Kurzfristige Termine
Sie können bei dringenden oder fristgebundenen Anliegen nach Verfügbarkeit auch kurzfristig einen Termin ausmachen.
Klare Handlungsempfehlungen
Sie erfahren, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und wie Ihre Interessen wirksam verfolgt werden können.
Für wen die Leistung geeignet ist
Wir beraten Privatpersonen, Selbständige und Unternehmen bei vertraglichen Fragen.

Privatpersonen vor einem Vertragsabschluss
Wenn Sie einen Vertrag prüfen lassen möchten, bevor Sie langfristige oder wirtschaftlich bedeutende Verpflichtungen eingehen.

Käufer und Verkäufer
Wenn Fragen zur Vertragsgestaltung, Lieferung, Bezahlung oder zu Mängeln einer gekauften Sache bestehen.

Auftraggeber und Auftragnehmer
Wenn Leistungen nicht wie vereinbart erbracht wurden oder Streit über Vergütung, Mängel und Nachbesserung entstanden ist.

Selbständige und Unternehmen
Wenn Verträge und allgemeine Geschäftsbedingungen rechtssicher gestaltet oder bestehende Regelungen überarbeitet werden sollen.

Darlehensgeber und Darlehensnehmer
Wenn private oder geschäftliche Darlehen klar geregelt oder bestehende Zahlungsprobleme rechtlich eingeordnet werden müssen.

Parteien eines Vertragskonflikts
Wenn Ansprüche durchgesetzt, Forderungen abgewehrt oder Möglichkeiten zur Beendigung eines Vertrags geprüft werden sollen.
Ablauf Ihrer Beratung und Vertretung
Klar strukturiert und auf Ihren Vertrag abgestimmt
Schritt 1:
Anliegen schildern
Sie erläutern uns den Vertragszweck, Ihre aktuelle Situation und das Ziel, das Sie mit der Beratung oder Vertretung erreichen möchten.
Schritt 2:
Unterlagen prüfen
Wir prüfen Verträge, Anlagen, allgemeine Geschäftsbedingungen, Rechnungen, Leistungsnachweise und den bisherigen Schriftverkehr.
Schritt 3:
Rechtliche Lage einordnen
Sie erhalten eine verständliche Einschätzung Ihrer Rechte, Pflichten, Risiken und Ansprüche sowie der möglichen nächsten Schritte.
Schritt 4:
Vorgehen abstimmen
Gemeinsam legen wir fest, ob der Vertrag angepasst, neu gestaltet oder verhandelt und wie bestehende Ansprüche verfolgt werden sollen.
Schritt 5:
Gestaltung oder Vertretung
Wir erstellen oder überarbeiten die erforderlichen Vereinbarungen und vertreten Ihre Interessen bei bestehenden Konflikten außergerichtlich oder vor Gericht.
Über uns
Persönliche Rechtsberatung mit langjähriger Erfahrung
Die Kanzlei Ralf Herren berät und vertritt Mandanten seit mehr als 20 Jahren in unterschiedlichen rechtlichen Situationen. Unsere Schwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Erbrecht, Verkehrsrecht sowie im Vertragsrecht.
Wir legen Wert auf eine persönliche Betreuung, verständliche Erklärungen und eine klare Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten. Gemeinsam mit unserem Kanzleiteam begleiten wir Sie zuverlässig von der ersten Anfrage bis zum Abschluss Ihres Mandats.
Seit mehr als 20 Jahren beraten und vertreten wir Mandanten in unterschiedlichen rechtlichen Situationen

Mitgliedschaften
Fachlicher Austausch und berufsrechtliche Vernetzung
Team
Kompetente Unterstützung im Kanzleialltag

Ralf Herren
Rechtsanwalt

Sarah Kröhl
Rechtsanwaltsfachangestellte und Büroleiterin

Christina Siegel
Office Managerin

Mo
CEO Stressabbau
Was unsere Mandanten sagen
Erfahrungen mit unserer persönlichen und verständlichen Rechtsberatung
10+ Rezensionen
Martin Petrovski
Michel Welon
Gini N-L
Michel Welon
Sie benötigen eine klare rechtliche Einschätzung zu einem Vertrag oder Vertragskonflikt?
In einem persönlichen Gespräch prüfen wir Ihre Ausgangslage und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Häufige Fragen zum Vertragsrecht
Warum sollte ein Vertrag vor der Unterzeichnung geprüft werden?
Eine Prüfung kann unklare Verpflichtungen, ungünstige Haftungsregelungen und wirtschaftliche Risiken sichtbar machen. Änderungen lassen sich in der Regel leichter verhandeln, solange der Vertrag noch nicht abgeschlossen wurde.
Wann werden allgemeine Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil?
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen in einen Vertrag einbezogen. Die andere Vertragspartei muss grundsätzlich auf sie hingewiesen werden und eine zumutbare Möglichkeit erhalten, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Können einzelne Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein?
Ja. Klauseln können unwirksam sein, wenn sie die andere Vertragspartei entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Ist eine einzelne Klausel unwirksam, bleibt der übrige Vertrag grundsätzlich bestehen.
Welche Rechte bestehen bei einem mangelhaften Kaufgegenstand?
Bei einer mangelhaften Kaufsache können unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz in Betracht kommen. Welches Recht sinnvoll ausgeübt werden kann, hängt vom Vertrag und dem konkreten Mangel ab.
Wann kann ich von einem Vertrag zurücktreten?
Wird eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann ein Rücktritt unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Häufig muss der anderen Vertragspartei zunächst eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzt werden. Ob eine Frist erforderlich ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Besteht bei jedem Vertrag ein Widerrufsrecht?
Nein. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei jedem Vertrag. Für Verbraucher kann es bei bestimmten außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen bestehen. Das Gesetz sieht jedoch verschiedene Ausnahmen vor.
Wann kann Schadensersatz verlangt werden?
Verletzt eine Vertragspartei eine Pflicht aus dem Vertragsverhältnis und hat sie dies zu vertreten, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Schadensersatzanspruch bestehen. Bei einer nicht oder nicht wie geschuldet erbrachten Leistung kann zusätzlich eine Fristsetzung erforderlich sein.
Was ist bei einem Werkvertrag besonders wichtig?
Bei einem Werkvertrag schuldet der Unternehmer die Herstellung des vereinbarten Werks und der Besteller die vereinbarte Vergütung. Deshalb sollten das gewünschte Ergebnis, der Leistungsumfang, die Vergütung und die Abnahme möglichst eindeutig geregelt werden.
Wann wird eine Vertragsstrafe fällig?
Eine vereinbarte Vertragsstrafe kann verwirkt sein, wenn der Schuldner seine gesicherte Verpflichtung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt und die gesetzlichen sowie vertraglichen Voraussetzungen vorliegen. Die konkrete Klausel und der behauptete Verstoß sollten sorgfältig geprüft werden.
Welche Unterlagen werden für die Erstberatung benötigt?
Hilfreich sind der vollständige Vertrag mit allen Anlagen, allgemeine Geschäftsbedingungen, Angebote, Rechnungen, Leistungsnachweise, Mahnungen und der bisherige Schriftverkehr. Bei einer geplanten Vertragsgestaltung sollten außerdem die gewünschten Leistungen, Zahlungsbedingungen und besonderen Risiken beschrieben werden.
Kontaktinformationen
Unser Kanzleiteam unterstützt Sie gerne bei Fragen, der Terminvereinbarung und allen weiteren Anliegen rund um Ihr Mandat.
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