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Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Brühl

Wir begleiten Sie bei wichtigen Entscheidungen rund um Vermögen, Familie und persönliche Absicherung.

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Testament und gesetzliche Erbfolge
  • Pflichtteil und Erbauseinandersetzung
  • Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
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Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag

    08:00 – 17:00 Uhr

Telefonzeiten

  • Montag bis Donnerstag

    08:00 – 14:00 Uhr

  • Freitag

    08:00 – 13:00 Uhr

Aktuelles

Typischer Handlungsbedarf

Wann rechtliche Unterstützung sinnvoll ist

Unklare gesetzliche Erbfolge

Fehlt ein rechtsgültiges Testament, bestimmt das Gesetz, wer Erbe wird. Dabei können familiäre Verhältnisse, der Güterstand und bereits verstorbene Angehörige die Verteilung des Nachlasses beeinflussen.

Gestaltung und Prüfung eines Testaments

Ein Testament sollte den persönlichen Vorstellungen entsprechen und rechtlich eindeutig formuliert sein. Unklare oder widersprüchliche Regelungen können später zu Streit zwischen Angehörigen führen.

Pflichtteilsansprüche nach einer Enterbung

Auch wer durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflichtteilsanspruch haben. Für die Berechnung müssen der Nachlass und die familiären Verhältnisse sorgfältig geprüft werden.

Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft

Oft müssen mehrere Erben gemeinsam über Immobilien, Konten und andere Nachlasswerte entscheiden. Unterschiedliche Interessen können die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses erheblich erschweren.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Mit einer frühzeitigen Vorsorge können Sie festlegen, wer für Sie handeln darf und welche medizinischen Entscheidungen Ihrem persönlichen Willen entsprechen.

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Erbrechtliche Fragen betreffen nicht nur Vermögenswerte, sondern häufig auch persönliche Beziehungen und weitreichende familiäre Entscheidungen. Eine frühzeitige Beratung schafft Klarheit und hilft dabei, den eigenen Willen verständlich und rechtlich wirksam festzuhalten.

Unsere Leistungen

Beratung und Vertretung im Erbrecht vor und nach einem Erbfall

Services 49

Testament und Nachlassgestaltung

Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Nachlass nach Ihren persönlichen Vorstellungen zu regeln und rechtliche Unklarheiten möglichst zu vermeiden.

  • Ermittlung Ihrer persönlichen Ziele
  • Beratung zur geeigneten Testamentsgestaltung
  • Erstellung und Prüfung von Testamenten
  • Klare Regelung der Erbfolge
  • Berücksichtigung von Pflichtteilsrechten
  • Überprüfung bestehender Verfügungen
Services 50

Gesetzliche Erbfolge

Wir klären, wer ohne Testament erbberechtigt ist und welcher Anteil den einzelnen Angehörigen zustehen kann.

  • Prüfung der familiären Verhältnisse
  • Ermittlung der gesetzlichen Erben
  • Berechnung möglicher Erbquoten
  • Berücksichtigung des Ehegattenerbrechts
  • Einordnung bestehender Verfügungen
  • Verständliche Darstellung der Erbfolge
Services 51

Pflichtteil

Wir prüfen, ob ein Pflichtteilsanspruch besteht, wie hoch dieser sein kann und welche Informationen zur Berechnung erforderlich sind.

  • Prüfung der Pflichtteilsberechtigung
  • Berechnung des möglichen Anspruchs
  • Geltendmachung von Auskunftsansprüchen
  • Prüfung des Nachlassverzeichnisses
  • Durchsetzung von Zahlungsansprüchen
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
Services 52

Erbengemeinschaft und Nachlassauseinandersetzung

Wir unterstützen Miterben bei der Verwaltung und Verteilung des Nachlasses sowie bei Konflikten innerhalb der Erbengemeinschaft.

  • Prüfung der Rechte einzelner Miterben
  • Klärung der Nachlasszusammensetzung
  • Beratung zur Verwaltung des Nachlasses
  • Vorbereitung einer einvernehmlichen Aufteilung
  • Vertretung bei Streitigkeiten
  • Begleitung der Nachlassauseinandersetzung
Services 53

Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft

Wir prüfen mögliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und helfen Ihnen, die Folgen einer Annahme oder Ausschlagung richtig einzuschätzen.

  • Erste Einordnung des Nachlasses
  • Prüfung möglicher Nachlassverbindlichkeiten
  • Beratung zur Annahme der Erbschaft
  • Beratung zur Erbausschlagung
  • Prüfung einzuhaltender Fristen
  • Vorbereitung der weiteren Schritte
Services 54

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Ihre rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten übernehmen darf, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.

  • Ermittlung des individuellen Vorsorgebedarfs
  • Gestaltung einer Vorsorgevollmacht
  • Festlegung der gewünschten Befugnisse
  • Abstimmung auf persönliche Verhältnisse
  • Prüfung bestehender Vollmachten
  • Klärung rechtlicher Auswirkungen
Services 55

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung hält fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen.

  • Besprechung Ihrer persönlichen Vorstellungen
  • Gestaltung klarer Festlegungen
  • Abstimmung mit der Vorsorgevollmacht
  • Prüfung bestehender Verfügungen
  • Vermeidung widersprüchlicher Regelungen
  • Verständliche Erläuterung der rechtlichen Bedeutung

Sie benötigen eine klare Einschätzung Ihrer erbrechtlichen Situation?

In einem persönlichen Gespräch klären wir Ihre Ausgangslage und zeigen Ihnen, welche rechtlichen Schritte zur Gestaltung oder Durchsetzung Ihrer Interessen sinnvoll sind.

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Sie benötigen eine klare Einschätzung Ihrer erbrechtlichen Situation?

In einem persönlichen Gespräch klären wir Ihre Ausgangslage und zeigen Ihnen, welche rechtlichen Schritte zur Gestaltung oder Durchsetzung Ihrer Interessen sinnvoll sind.

Ihre Vorteile

Wir sind an Ihrer Seite: erfahren, persönlich, verständlich.

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Mehr als 20 Jahre Erfahrung

Sie profitieren von langjähriger anwaltlicher Erfahrung und einer fundierten Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation.

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Persönliche Betreuung

Sie werden während des gesamten Mandats persönlich begleitet und haben einen festen Ansprechpartner für Ihr Anliegen.

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Verständliche Beratung

Sie bekommen verständliche Erklärungen, damit Sie Ihre Handlungsoptionen und die möglichen Folgen sicher einschätzen können.

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Individuelle Vorgehensweise

Sie erhalten eine Lösung, die auf Ihre rechtliche, persönliche und wirtschaftliche Situation abgestimmt ist.

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Kurzfristige Termine

Sie können bei dringenden oder fristgebundenen Anliegen nach Verfügbarkeit auch kurzfristig einen Termin ausmachen.

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Klare Handlungsempfehlungen

Sie erfahren, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und wie Ihre Interessen wirksam verfolgt werden können.

Für wen die Leistung geeignet ist

Wir beraten Menschen bei der Nachlassplanung und nach einem Erbfall

Services 56

Personen, die ein Testament erstellen möchten

Wenn Sie selbst bestimmen möchten, wer Ihr Vermögen erhält und wie Ihr Nachlass später verteilt werden soll.

Services 57

Ehepaare und Familien

Wenn die gegenseitige Absicherung geregelt und die Interessen von Kindern oder weiteren Angehörigen berücksichtigt werden sollen.

Services 58

Erben und Miterben

Wenn die Zusammensetzung des Nachlasses, die eigene Erbquote oder die Verteilung innerhalb einer Erbengemeinschaft geklärt werden muss.

Services 59

Pflichtteilsberechtigte

Wenn Sie von der Erbfolge ausgeschlossen wurden und prüfen möchten, ob Ihnen ein Pflichtteilsanspruch zusteht.

Services 60

Erben mit einem möglicherweise belasteten Nachlass

Wenn unklar ist, ob der Nachlass Schulden enthält und ob die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden sollte.

Services 61

Menschen mit Vorsorgebedarf

Wenn Sie mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung verbindlich festlegen möchten, wer für Sie handeln darf und welche Entscheidungen Ihrem Willen entsprechen.

Ablauf Ihrer Beratung und Vertretung

Klar strukturiert und auf Ihre persönliche Situation abgestimmt

Schritt 1:

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Anliegen schildern

Sie erläutern uns Ihre familiäre Situation, Ihre persönlichen Vorstellungen oder den bereits eingetretenen Erbfall.

Schritt 2:

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Unterlagen prüfen

Wir prüfen Testamente, Erbverträge, Vollmachten, Schreiben des Nachlassgerichts und weitere relevante Dokumente.

Schritt 3:

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Rechtliche Lage einordnen

Sie erhalten eine verständliche Einschätzung Ihrer Rechte, möglichen Ansprüche und bestehenden Risiken.

Schritt 4:

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Vorgehen abstimmen

Gemeinsam legen wir fest, wie Ihr Nachlass gestaltet oder Ihre Interessen nach einem Erbfall verfolgt werden sollen.

Schritt 5:

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Gestaltung oder Vertretung

Wir erstellen die erforderlichen Dokumente, übernehmen die außergerichtliche Kommunikation und vertreten Sie bei Bedarf in einem gerichtlichen Verfahren.

Über uns

Persönliche Rechtsberatung mit langjähriger Erfahrung

Die Kanzlei Ralf Herren berät und vertritt Mandanten seit mehr als 20 Jahren in unterschiedlichen rechtlichen Situationen. Unsere Schwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Erbrecht, Verkehrsrecht sowie im Vertragsrecht.

Wir legen Wert auf eine persönliche Betreuung, verständliche Erklärungen und eine klare Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten. Gemeinsam mit unserem Kanzleiteam begleiten wir Sie zuverlässig von der ersten Anfrage bis zum Abschluss Ihres Mandats.

Seit mehr als 20 Jahren beraten und vertreten wir Mandanten in unterschiedlichen rechtlichen Situationen

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Mitgliedschaften

Fachlicher Austausch und berufsrechtliche Vernetzung

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Team

Kompetente Unterstützung im Kanzleialltag

Team 1

Ralf Herren

Rechtsanwalt

Team 2

Sarah Kröhl

Rechtsanwaltsfachangestellte und Büroleiterin

Team 3

Christina Siegel

Office Managerin

Team 4

Mo

CEO Stressabbau

Was unsere Mandanten sagen

Erfahrungen mit unserer persönlichen und verständlichen Rechtsberatung

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In einem persönlichen Gespräch prüfen wir Ihre Ausgangslage und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

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Häufige Fragen zum Erbrecht

Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Ohne Testament oder Erbvertrag richtet sich die Erbfolge nach den gesetzlichen Regelungen. Zunächst kommen die Kinder und weiteren Abkömmlinge des Verstorbenen als gesetzliche Erben in Betracht. Auch das Erbrecht eines Ehegatten muss berücksichtigt werden. Die genaue Verteilung hängt von der familiären Situation und weiteren Umständen ab.

Kann ich mein Testament selbst verfassen?

Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben werden. Damit der letzte Wille später möglichst eindeutig umgesetzt werden kann, sollten die gewünschten Regelungen klar und widerspruchsfrei formuliert sein.

Können Ehepartner ein gemeinschaftliches Testament erstellen?

Ehegatten können ein gemeinschaftliches eigenhändiges Testament errichten. Es genügt grundsätzlich, wenn ein Ehegatte die Erklärung eigenhändig schreibt und der andere Ehegatte sie mitunterzeichnet. Gemeinschaftliche Testamente haben in aller Regel eine sogenannte Bindungswirkung, die Unterzeichner sind also daran gebunden.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Wird ein Abkömmling durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen, kann grundsätzlich ein Pflichtteilsanspruch bestehen. Auch Ehegatten und unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern des Verstorbenen können pflichtteilsberechtigt sein. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

Kann ich eine Erbschaft ausschlagen?

Eine Erbschaft kann ausgeschlagen werden, beispielsweise wenn der Nachlass möglicherweise überschuldet ist. Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen. Sie beginnt mit der Kenntnis vom Erbfall. In bestimmten Fällen mit Auslandsbezug beträgt die Frist sechs Monate.

Was passiert, wenn ich die Ausschlagungsfrist versäume?

Wurde die Erbschaft nicht rechtzeitig ausgeschlagen, gilt sie nach Ablauf der gesetzlichen Frist grundsätzlich als angenommen. Deshalb sollte bei einem möglicherweise belasteten Nachlass frühzeitig geprüft werden, welche Entscheidung sinnvoll ist.

Was regelt eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, bestimmte Angelegenheiten zu übernehmen. Welche Befugnisse die Vollmacht umfasst, sollte eindeutig festgelegt und auf die persönliche Situation abgestimmt werden.

Welche Wirkung hat eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung kann eine einwilligungsfähige volljährige Person schriftlich festlegen, ob sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligt oder diese untersagt, falls sie später nicht mehr selbst entscheiden kann. Die Festlegungen müssen auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation anwendbar sein.

Welche Unterlagen werden für die Erstberatung benötigt?

Je nach Anliegen sind Testamente, Erbverträge, Vollmachten, Sterbeurkunden, Schreiben des Nachlassgerichts, Angaben zu Angehörigen und Unterlagen zum Nachlass hilfreich. Bei der Terminvereinbarung klären wir ab, welche Dokumente für Ihren Fall benötigt werden.

Adresse & Anfahrt

Unsere Kanzlei befindet sich in der Pingsdorfer Str. 46, 50321 Brühl.
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